Gemeinschaftsarbeit

Zur Gemeinschaftsarbeit sind alle Gärten zwei Mal im Jahr verpflichtet.

Die Gemeinschaftsarbeit findet immer Samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Treffpunkt ist um 7.45 Uhr am Vereinsheim.

Es sind Gartengeräte mitzubringen. Falls diese bei der Gemeinschaftsarbeit abhanden kommen, können sie vom Verein nicht ersetzt werden.

 

Termine zur Gemeinschaftsarbeit

30.03.2024: Gartennummer 46-60

13.04.2024: Gartennummer 31-45

27.04.2024: Gartennummer 17-30

11.05.2024: Gartennummer 2-16

25.05.2024: Gartennummer 91-105

08.06.2024: Gartennummer 76-90

22.06.2024: Gartennummer 61-75

 

03.08.2024: Gartennummer 46-60

17.08.2024: Gartennummer 31-45

31.08.2024: Gartennummer 17-30

14.09.2024: Gartennummer 2-16

28.09.2024: Gartennummer 91-105

05.10.2024: Gartennummer 76-90

19.10.2024: Gartennummer 61-75


 

Entschuldigungen zur Gemeinschaftsarbeit werden nur schriftlich angenommen. Die Entschuldigung muss spätestens am Tag der Gemeinschaftsarbeit vorliegen. Entschuldigte Gemeinschaftsarbeit muss an einem anderen Termin nachgeholt werden. Dieser ist mit dem 2. Vorsitzenden Hr. Alexander J. von Dewitz abzusprechen (Tel.: 0173/4252867).

Nach Festlichkeiten können sich die Termine für Gemeinschaftsarbeit verschieben. Der 2. Vorsitzende meldet sich dann.

 

Wichtiger Hinweis:

Auf der Jahreshauptversammlung vom 17.11.2007 wurde von den anwesenden 45 Mitgliedern einstimmig beschlossen: Es gibt keine Freistellung mehr von der Gemeinschaftsarbeit, auch wenn Atteste vom Arzt vorgelegt werden. Solange man den eigenen Garten bewirtschaften kann, kann man auch Gemeinschaftsarbeit machen.

 

Auf der Jahreshauptversammlung vom 18.11.2023 wurde von den anwesenden 32 Mitgliedern folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Gartenvereins beschließen die Erhöhung der nicht geleisteten Gemeinschaftsarbeit auf 240 Euro (120 Euro pro Einsatz).